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Schweinfurt
Das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt hat in den letzten Jahren sehr stark an Bedeutung in der Kinder- und Jugendarbeit gewonnen. Aufgrund einer Vielzahl von Vorfällen hat der Gesetzgeber hierzu das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) erlassen, welches jetzt von den Kommunen umgesetzt werden muss. Das Gesetz verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Ab sofort müssen die Verantwortlichen im Bereich der Jugendarbeit vor Ort (Pfarrer, Vereinsvorstand, Stammesvorstand) die diesbezüglichen Vereinbarungen unterschreiben, die sie vom Jugendamt erhalten haben. Ab der Unterzeichnung müssen die erweiterten Führungszeugnisse der Gruppenleiter/innen eingefordert und kontrolliert werden. Die Kontrolle der Führungszeugnisse übernimmt für die katholischen Pfarreien und Verbände die Kirchliche Jugendarbeit, Regionalstelle Schweinfurt.
Das genaue Vorgehen ist in einem Infobrief beschrieben, der gerade verschickt wird. Falls ihr diesen als Verantwortliche vor Ort nicht erhalten haben sollten, wendet euch bitte an die Regionalstelle, damit wir ihn euch zusenden können.
Die Dokumente zur Kontrolle der erweiterten Führungszeugnisse finden die Verantwortlichen in der rechten Spalte.
Bei Fragen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes stehen Jugendreferent Andreas Heinelt (Regionalstelle Schweinfurt, Tel.: 09721 / 702542) und Theresa Schaper (Referat für Präventionsarbeit, Tel.: 0931 / 386-63 148) zur Verfügung.
kja Regionalstelle
Schweinfurt
Friedrich-Ebert-Str. 26
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721-3880950
Fax: 09721-3880938
Die aktuellen Öffnungszeiten durch die COVID-19 Pandemie sind:
Dienstag und Donnerstag
von 9:00 bis 13 Uhr und
von 13:30 bis 15:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Wir sind weiter telefonisch direkt oder über den Anrufbeantworter erreichbar.
Auch E-mails werden regelmäßig abgerufen.
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